Elektronisches Patientendossier EPD

 

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Sicher & Präzise

Ihre digitalen Gesundheitsdaten fehlerfrei im Elektronischen Patientendossier EPD


Patienten haben die Möglichkeit, medizinische Dokumente, die während ihres Aufenthalts im Spital erstellt werden, auch in ihrem persönlichen Elektronischen Patientendossier verfügbar zu machen. Um diesen Service zuverlässig und datenschutzkonform anzubieten, werden die Dokumente aus dem Spitalarchiv über eine sichere Schnittstelle ins EPD übertragen - begleitet von einem robusten Qualitätssicherungsprozess in DocProStar.

 

Warum ist diese Qualitätssicherung so wichtig?

 

Ein fehlerhafter Indexierungsprozess kann dazu führen, dass:

  • Dokumenttypen falsch zugeordnet werden, oder
  • Dokumente versehentlich einem falschen Patienten zugewiesen werden.

 

Letzteres stellt ein erhebliches Datenschutzrisiko dar, da so sensible Informationen unbefugt in das Dossier eines anderen Patienten gelangen könnten.

 

So funktioniert der Prozess mit DocProStar

 

DocProStar unterstützt diesen Vorgang durch einen automatisierten Prüfprozess, der in zwei wesentliche Schritte unterteilt ist:

  • Import und Vergleich:
    Import der Dokumente: Alle medizinischen Dokumente werden zusammen mit ihren vorhandenen Indexdaten aus dem Spitalarchiv importiert.

 

  • Extraktion und Abgleich:
    Relevante Informationen wie Patienten- und Falldaten sowie der Dokumenttyp werden aus den Dokumenten extrahiert und mit den importierten Indizes verglichen.

 

  • Dokumentenmarkierung und Weiterverarbeitung:
    Markierung "OK": Stimmen die extrahierten Indizes mit den importierten Werten überein, wird das Dokument als korrekt markiert und ist bereit für den Upload ins EPD.
    Markierung "NOK" Weichen die extrahierten Werte von den importierten ab, erfolgt eine Markierung als fehlerhaft. Diese Dokumente werden aus dem automatisierten Prozess herausgenommen und einer manuellen Überprüfung unterzogen.

EPD vs. EPA - Was ist der Unterschied?


Elektronisches Patientendossier (EPD):

In der Schweiz handelt es sich beim EPD um eine patientenkontrollierte, freiwillige digitale Ablage. Hier werden ausgewählte Gesundheitsdokumente gespeichert und können sicher zwischen verschiedenen Gesundheitsdienstleistern ausgetauscht werden.

Elektronische Patientenakte (EPA):

Der Begriff EPA wird häufig für umfassendere digitale Gesundheitsakten verwendet, die sämtliche medizinischen Daten eines Patienten enthalten können. In manchen Ländern ist die EPA zentral verwaltet und teilweise sogar verpflichtend, was zu anderen Zugriffsrechten und gesetzlichen Regelungen führen kann.

Der wesentliche Unterschied liegt also im Umfang der gespeicherten Daten, der Kontrollbefugnis (patienten- versus zentral gesteuert) und den gesetzlichen Rahmenbedingungen.

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